Nationalpark Donau-Auen - Organisation
Die Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen obliegt der Nationalpark Donau-Auen GmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien als Gesellschafter). Ihr Geschäftsführer ist der Nationalparkdirektor, er tagt regelmäßig in der Generalversammlung mit den Gesellschaftervertretern aus Bund und Ländern.
Die in der GmbH angestellten MitarbeiterInnen zeichnen in den drei Bereichen Organisation, Besucher&Kommunikation sowie Natur&Wissenschaft für die umfangreichen Aufgaben der GmbH verantwortlich.
Die umfassend ausgebildeten Nationalpark-RangerInnen sind vor allem im Bildungsbereich tätig. Sie begleiten geführte Nationalpark-Touren, Projekttage und –wochen und leiten Schulprojekte. Darüber hinaus werden sie bei Präsentationen und Veranstaltungen eingesetzt. Einige wurden zusätzlich als Gebietsaufsichtsorgane vereidigt und sind unterstützend zu den Nationalpark-Forstverwaltungen im Gelände unterwegs. Die RangerInnen sind freiberuflich beschäftigt und erhalten ihre Aufträge von der Nationalpark GmbH.
Der Geschäftsführende Ausschuss
Als Teileinheiten der Nationalpark-Verwaltung sind der Nationalparkbetrieb Donau-Auen der Österreichischen Bundesforste AG, Eckartsau und die Nationalpark-Forstverwaltung Lobau der Magistratsabteilung 49 – Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien mit der Durchführung von Managementmaßnahmen auf Flächen im Eigentum des Bundes in Form der Österreichischen Bundesforste bzw. der Stadt Wien betraut.
Gemeinsam mit dem Nationalparkdirektor bilden die Leiter der beiden Forstverwaltungen Eckartsau und Lobau den „Geschäftsführenden Ausschuss“. Dieser stimmt in regelmäßigen Sitzungen Jahresprogramm, Projekte und Aktivitäten ab.
Die Beiräte
NÖ Nationalpark-Beirat
Zur Sicherung der regionalen Interessen hat das Land Niederösterreich im Nationalpark-Gesetz ein eigenes Gremium eingerichtet. Für Fragen von Jagd und Fischerei wurden Ausschüsse gebildet. Die Bestellung der Mitglieder des NÖ Nationalpark-Beirates erfolgt durch die Landesregierung auf die Dauer von sechs Jahren. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus je einem Vertreter von jeder Nationalpark-Gemeinde, je zwei Mitgliedern aus dem Kreis der durch den Nationalpark betroffenen Grundeigentümer, die von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer namhaft zu machen sind, zwei Vertretern des NÖ Landesjagdverbandes, zwei Vertretern des NÖ Landesfischereirates, einem Vertreter der NÖ Wirtschaftskammer sowie fünf Mitgliedern von in Niederösterreich tätigen und landesweit bedeutsamen Natur- und Umweltschutzvereinigungen.
Wiener Nationalpark-Beirat
Zur Beratung der Nationalpark-Verwaltung in grundsätzlichen Fragen hat die Stadt Wien im Wiener Nationalpark-Gesetz die Einrichtung eines eigenen Gremiums festgelegt. Es wurden Arbeitsgruppen für Fischerei, Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung gebildet. Die Bestellung der Mitglieder des Beirates erfolgt durch die Landesregierung auf die Dauer von sechs Jahren. Dem Nationalpark-Beirat gehören je ein Vertreter der Wirtschaftskammer Wien, der Wiener Landwirtschaftskammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, je ein Mitglied des Wiener Landesjagdverbandes und des Wiener Fischereiausschusses sowie fünf Vertreter von in Wien tätigen und landesweit bedeutsamen Natur- und Umweltschutzvereinigungen an.
Örtliche Beiräte
Zur Mitwirkung in den einzelnen Nationalpark-Gemeinden kann laut NÖ Nationalpark-Gesetz ein örtlicher Nationalpark-Beirat eingerichtet werden. Mitglieder sollen Vertreter der Gemeinde, der Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten, sowie Vertreter der Nationalpark-Verwaltung sein. Empfehlungen in den Nationalpark betreffenden, örtlich bedeutsamen Angelegenheiten werden an den NÖ Nationalpark-Beirat oder an die Nationalpark-Verwaltung abgegeben. Die vordringlichsten Themen betrafen die Jagd, die Fischerei, die Freizeitnutzung, und das Wegenetz, mit unterschiedlicher Aktivität. Manche örtliche Beiräte haben Arbeitsgruppen eingerichtet bzw. vorgesehen; nach der Erstellung des NÖ Managementplanes haben einige ihre Tätigkeit eingestellt. Einen Örtlichen Beirat gibt es nach wie vor z.B. in Orth an der Donau.
Wissenschaftlicher Beirat
Zur fachlichen Beratung der Nationalpark-Verwaltung wurde ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und höchstens vierzehn weiteren Mitgliedern. Ihm gehören Fachleute der Zoologie, Botanik, Limnologie, Land- und Forstwirtschaft, Raum- und Landschaftsplanung sowie der Wasserwirtschaft an. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Die Bestellungsdauer beträgt maximal drei Jahre, wobei Wiederbestellung möglich ist. Wie in allen Beiräten des Nationalparks erfolgt die Mitarbeit ehrenamtlich. Für spezielle Fragen (z.B. terrestrische Ökologie, Flussbau und aquatische Ökologie, Monitoring, Besucherlenkung) wurden Arbeitskreise eingerichtet.

