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Veranstaltungen

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Fr, 10.09.2010
Universum Film Präsentation "Wildnis am Strom - der Nationalpark Donau-Auen"


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Sa, 11.09.2010
Röhrende Hirsche im wilden Wasserwald (Bootstour)


alle Veranstaltungen »

FAQ


Wo liegt der Nationalpark Donau-Auen genau?
Wie komme ich in den Nationalpark?
Was kann ich im Nationalpark unternehmen?
Welche Tiere und Pflanzen leben hier?
Was kann ich für den Nationalpark tun?

Der Newsletter wird alle 3 bis 4 Wochen per e-mail an alle Abonnenten versandt. Er informiert über laufende Projekte im Nationalpark, Aufgaben und Ziele, saisonale Besonderheiten in Flora und Fauna sowie aktuelle Angebote und Veranstaltungen.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Die Abbestellung des Newsletters ist jederzeit möglich.

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FAQ: Wo liegt der Nationalpark Donau-Auen genau?

Der Nationalpark Donau-Auen liegt in den Bundesländern Wien und Niederösterreich und erstreckt sich entlang der Donau, beginnend in der Wiener Lobau bis an die österreichisch-slowakische Grenze bei Hainburg.

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FAQ: Wie komme ich in den Nationalpark?

Es gibt mehrere Eingänge in den Nationalpark, er ist auf allen markierten Wegen frei begehbar. Das schlossORTH Nationalpark-Zentrum in Orth/Donau und das nationalparkhaus wien-lobAU am Dechantweg in Wien sind die ersten Anlaufstellen für Nationalpark-BesucherInnen.

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FAQ: Was kann ich im Nationalpark unternehmen?

Von geführten Wanderungen über Bootstouren bis zu Erlebniswochen für Schulklassen wird im Nationalpark ein buntes BesucherInnenprogramm geboten!
Hier finden Sie mehr zu unserem Besucherangebot

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FAQ: Welche Tiere und Pflanzen leben hier?

Eine Fülle an teils sehr seltenen und streng geschützten Arten findet in den Donau-Auen Lebensräume:  mehr als 700 Arten höherer Pflanzen,  mehr als 30 Säugetier- und 100 Brutvogelarten, 8 Reptilien- und 13 Amphibienarten, rund 60 Fischarten und Tausende wirbellose Tiere.
Fauna
Flora

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FAQ: Was kann ich für den Nationalpark tun?

Förderung Europäische Sumpfschildkröte
Im Nationalpark Donau-Auen werden die bedrohten Europäischen Sumpfschildkröten besonders gefördert. Neben Erforschung und der Verbesserung ihrer Lebensraum-Bedingungen werden die Gelege seit einigen Jahren in einer Kooperation mit dem Tiergarten Schönbrunn geschützt. Förderer können gegen einen jährlichen finanziellen Beitrag einzelne Nester „adoptieren“. So wird die aufwändige Schutzarbeit finanziert, welche die Bedeckung und Kontrolle von Gelegen, Entnahme der Eier an ungünstigen Standorten und Wieder-Freilassung der Schlüpflinge umfasst!
Nähere Informationen zur „Adoption“ von Schildkröten-Gelegen: Tel. 02212/3555, schlossorth@donauauen.at.

Ehrenamtliche Mithilfe
Der Nationalpark Donau-Auen kann dankenswerterweise zunehmend auf tatkräftige Unterstützung bei Arbeitseinsätzen im Naturraum durch Privatpersonen, Vereine und Kooperationspartner aus der Wirtschaft zurückgreifen.
All diese Hilfe ist für den Nationalpark, der rein öffentlich finanziert wird, von ungeheurem Wert und essentieller Wichtigkeit. Ohne ehrenamtliche Arbeitseinsätze in der Naturschutzarbeit wären viele Projekte aus Ressourcengründen nicht mehr umsetzbar.
Mögliche Einsatzbereiche sind Au-Putztage, Heissländenpflege für den Erhalt und Schutz der wilden Orchideenarten, Regulierung von Neophyten, Reinigungsarbeiten und ähnliches. Sollten Sie Interesse haben, mit Ihren Freunden, Vereinsmitgliedern oder Mitarbeitern einmal einen (Betriebs)Ausflug der „anderen Art“ zu unternehmen, stellen wir Ihnen gerne ein Programm zusammen und danken schon jetzt herzlich!
Nähere Informationen zur freiwilligen Mitarbeit: Tel. 02212/3450, nationalpark@donauauen.at.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese AGB gelten für sämtliche Exkursionen und Mehrtagesprogramme (Meierhof) im Nationalpark Donau-Auen, für welche die Nationalpark Donau-Auen GmbH (NP-GmbH) als Veranstalter auftritt und gelten mit der Buchung einer Exkursion oder eines Mehrtagesprogramms als mitvereinbart.

Buchungen

Für Buchungen von Exkursionen oder Mehrtagesprogrammen werden von den Infostelle des Nationalparks (schlossORTH Nationalpark-Zentrum oder Infostelle Eckartsau) schriftliche Buchungsbestätigungen ausgestellt und dem Kunden per Email, Fax oder Post übermittelt, die alle wesentlichen Angaben zur Exkursion (Termine, Preise, Fälligkeit etc.) enthalten. Ausgenommen sind Veranstaltungen ohne Voranmeldung, dort können Besucher nach Verfügbarkeit auch ohne vorherige Buchung an Exkursionen teilnehmen.
Reservierungen:
gelten nicht als verbindliche Buchung und verfallen, wenn nicht innerhalb der mit der Buchungsstelle vereinbarten Frist eine verbindliche Buchung vorgenommen wird.

Zahlung

Nach erfolgter Buchung wird von der NP-GmbH der volle Betrag zur prompten Bezahlung in Rechnung gestellt. Der Zahlungseingang bei der NP-GmbH ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Exkursion.

Schulgruppen

Bei Buchungsbestätigungen für Schulgruppen wird von der NP-GmbH eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Exkursionsbetrages pro Teilnehmer zur prompten Zahlung in Rechnung gestellt. Der Zahlungseingang bei der NP-GmbH ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Exkursion. Der Restbetrag wird nach Durchführung der Exkursion in Rechnung gestellt.

Mehrtagesprogramme

Bei Buchungsbestätigungen für ein Mehrtagesprogramm (Meierhof) wird von der NP-GmbH eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Gesamtbetrages pro Teilnehmer zur prompten Zahlung in Rechnung gestellt. Der Zahlungseingang des Anzahlungsbetrages bei der NP-GmbH ist die Berechtigung zur Teilnahme am Mehrtagesprogramm. Der Restbetrag wird nach Abschluss des Mehrtagesprogramms in Rechnung gestellt.

Rücktritt

Besucher können bis längstens 3 Tage vor dem Exkursionstermin kostenlos von der gebuchten Exkursion zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich (per Email, Fax oder Post) zu erfolgen und bis spätesten 3 Tage vor Exkursionstermin in der Infostelle schlossORTH Nationalpark-Zentrum oder in der Infostelle in Eckartsau einzulangen. Erfolgt der Rücktritt von einer Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt oder nimmt ein Besucher trotz erfolgter Buchungsbestätigung nicht an der Exkursion teil, ist die NP-GmbH berechtigt, dem Besucher 100 % der Exkursionskosten in Rechnung zu stellen.

Rücktritt Schulgruppen und Mehrtagesprogramme

Schulgruppen können ebenfalls bis längstens 3 Tage vor dem Exkursionstermin kostenlos von der gebuchten Exkursion schriftlich zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt von einer Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt oder nimmt die Schulgruppe bzw. einzelne Teilnehmer der Gruppe trotz erfolgter Buchungsbestätigung nicht an der Exkursion teil, ist die NP-GmbH berechtigt, pro nicht erschienenen Teilnehmer die 50 %-ige Anzahlung einzubehalten.
Der schriftliche Rücktritt von Mehrtagesprogrammen (Meierhof) kann im schlossORTH Nationalpark-Zentrum oder in der Infostelle in Eckartsau kostenlos bis zu vier Wochen vor dem Beginn des Mehrtagesprogramms erfolgen. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder nimmt der Teilnehmer trotz erfolgter Buchungsbestätigung und Anzahlung nicht am Mehrtagesprogramm teil, ist die NP-GmbH berechtigt, den Anzahlungsbetrag einzubehalten.

Haftung

Die NP-GmbH schließt gegenüber Konsumenten - außer für Personenschäden - die Haftung für eigenes Verschulden oder das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässiges Handeln aus. Die NP-GmbH schließt die Haftung gegenüber Unternehmern für eigenes Verschulden oder das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässiges und grob fahrlässiges Handeln aus und beschränkt ihre Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz eines Schadens mit der Höhe des Teilnahmebetrags.

Leistungsstörungen

Sollte die NP-GmbH ihre geschuldete Leistung mangelhaft erbringen, ist sie berechtigt, einen allfälligen Gewährleistungsanspruch des Besuchers durch eine Ersatzexkursion oder Preisminderung zu erfüllen. Die Durchführung einer Ersatzexkursion bedarf der Zustimmung des Besuchers.

Ersatzprogramm

Die NP-GmbH behält sich vor, bei widrigen Witterungsbedingungen Programme kurzfristig zu ändern oder abzusagen und dem Besucher ein oder mehrere Ersatzprogramme anzubieten.