Zahlen, Daten, Fakten
Flussauen-Nationalpark der Kategorie II, IUCN anerkannt.
Derzeitige Gesamtfläche mehr als 9.300 Hektar, davon ca. 65% Auwald-, 15% Wiesen- und ca. 20% Wasserflächen. Erweiterungen der Fläche sind geplant.
Funktionen
- Ein "grünes Band" zwischen den Ballungsräumen Wien und Bratislava
- Die größte zusammenhängende, ökologisch weitgehend intakte und naturnahe Aulandschaft dieser Art in Mitteleuropa
- Geprägt von der fast freien Abflussdynamik der Donau, die hier noch den Charakter eines Gebirgsflusses hat
- Ein Komplex von Ökosystemen, der gewaltige Vielfalt an Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten aufweist
- Heimat und Refugium vieler gefährdeter Pflanzen- und Tierarten
- Von eindrucksvoller landschaftlicher Schönheit
- Natürlicher Rückhalteraum für Hochwässer
- Garant hochwertiger Trinkwasserressourcen
- "Grüne Lunge" und Klimaregulator der Region
- Erholungsraum für Menschen
Vielfalt an Lebensräumen
- Donaustrom
- Alt- und Seitenarme, Tümpel - Gewässer verschiedenster Art
- Schotterbänke an Inseln und Ufern
- Flachufer mit Verlandungen und Übergängen vom Wasser zum Land
- Steile Uferkanten
- Auwald (Weiche und Harte Au) und Hangwald
- Wiesen und Heißländen
enorme Artenvielfalt
- mehr als 800 Arten höherer Pflanzen
- mehr als 30 Säugetier- und 100 Brutvogelarten, 8 Reptilien- und 13 Amphibienarten, rund 60 Fischarten
- reiche Fauna land- und wasserlebender Wirbelloser
Schutzbestimmungen
1978 Lobau: Lobauverordnung (Voll-, Teilnaturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet)
1978 Untere Lobau: Biosphärenreservat der UNESCO
1979 Donau-March-Thaya-Auen: Landschaftsschutzgebiet
1983 Donau-March-Auen und Untere Lobau: Ramsarschutzgebiet
1996 Erklärung zum Nationalpark Donau-Auen
1997 Kategorie II der IUCN (International Union for Conservation of Nature): Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird
Aufgaben und Ziele
auszugsweise aus der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG ("Nationalpark-Gesetz")
- Arbeit nach den Kriterien der IUCN unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung
- Förderung und Erhaltung dieses Gebietes als naturnahes und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung
- Bewahrung der für dieses Gebiet repräsentativen Landschaftstypen sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume
- Wahrnehmung der Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes zu Zwecken der Bildung und Erholung, Wissenschaft und Forschung
- Sicherung des Grundwasservorkommens in den Donau-Auen
Nach internationalen Kriterien dient ein Nationalpark:
- der Erhaltung der ökologischen Unversehrtheit von Ökosystemen für künftige Generationen
- dem Ausschluss von Nutzungen und Inanspruchnahmen, die den Zielen der Ausweisung abträglich sind
- der Ermöglichung von geistig-seelischen Erfahrungen sowie der Schaffung von Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangeboten für Besucher auf umwelt- und kulturverträgliche Art
Zonierung des Nationalpark Donau-Auen
Naturzone
- keine wirtschaftlichen Nutzungen
- keine Eingriffe in die Natur, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
- vorübergehende Managementmaßnahmen zur Förderung natürlicher Entwicklungen
Naturzone mit Managementmaßnahmen
- keine Eingriffe, außer Maßnahmen im Dienste der Naturschutzziele (z.B. Wiesenmahd)
Außenzone
- Sonderbereiche (z.B. Wasserstraße, Äcker, Hochwasserschutzdamm)
- Fremdenverkehrs- und Verwaltungsbereich



