AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nationalpark Donau-Auen GmbH und ÖBf AG

Allgemeines

Diese AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen und Mehrtagesprogramme im Nationalpark Donau-Auen, für welche die Nationalpark Donau-Auen GmbH („NP-GmbH”) oder die ÖBf AG als Veranstalter auftreten und gelten mit der Buchung als mitvereinbart.

Buchungen

Für Buchungen von Exkursionen oder Mehrtagesprogrammen werden von den Infostelle des Nationalparks (schlossORTH Nationalpark-Zentrum oder Infostelle Eckartsau) schriftliche Buchungsbestätigungen ausgestellt und dem Kunden per Email, Fax oder Post übermittelt, die alle wesentlichen Angaben zur Veranstaltung (Termine, Preise, Fälligkeit etc.) enthalten. Ausgenommen sind Veranstaltungen ohne Voranmeldung, dort können Besucher/innen nach Verfügbarkeit auch ohne vorherige Buchung teilnehmen.

Reservierungen

Gelten nicht als verbindliche Buchung und verfallen nach Ablauf von 14 Tagen, wenn nicht innerhalb dieser Frist eine verbindliche Buchung vorgenommen wird.

Zahlung

Nach erfolgter Buchung wird ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der NP-GmbH der volle Betrag zur prompten Bezahlung in Rechnung gestellt. Wenn bei der Buchung nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, erfolgt die Übermittlung der Rechnung elektronisch als pdf-Datei an die bei der Buchung bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Der rechtzeitige Zahlungseingang bei der NP-GmbH ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Zahlung Mehrtagesprogramme

Nach erfolgter Buchung eines Mehrtagesprogramms (NP-Camp Meierhof) wird von der NP-GmbH der volle Betrag in Rechnung gestellt. Der Zahlungseingang hat am Konto bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Mehrtagesprogramms zu erfolgen und ist die Berechtigung zur Teilnahme am Mehrtagesprogramm.

Rücktritt

Grundsätzlich hat jeder Rücktritt schriftlich (per Email, Fax oder Post) und unter Einhaltung der unten angeführten Rücktrittsfristen an jene Buchungsstelle zu erfolgen, die die Buchungsbestätigung ausgestellt hat (Infostelle schlossORTH oder Infostelle in Eckartsau für Veranstaltungen der NP-GmbH). Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder nimmt ein/e Besucher/in trotz erfolgter Buchungsbestätigung nicht an der Veranstaltung teil, ist die NP-GmbH berechtigt, den vollen Betrag (100% der Teilnehmerkosten) in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten.

Rücktrittsfrist Eintagesprogramme (Exkursionen und Indoor-Führungen)

Kostenloser Rücktritt ist bis längstens 3 Tage vor Durchführungstermin möglich.

Rücktrittsfrist Mehrtagesprogramme (NP-Camp Meierhof)

Kostenloser Rücktritt für die gesamte Gruppe ist bis spätestens acht Wochen vor dem Beginn des Mehrtagesprogramms möglich, eine Reduktion der Teilnehmeranzahl kann bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, wobei die Mindesteilnehmeranzahl für die jeweilige Veranstaltung nicht unterschritten werden darf. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme kann nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Refundierung von 50% des Teilnehmerbetrags beantragt werden.

Leistungsstörungen

Sollte die NP-GmbH oder die Öbf AG ihre geschuldete Leistung mangelhaft erbringen, sind sie berechtigt, einen allfälligen Gewährleistungsanspruch des Gastes durch eine Ersatzexkursion oder Preisminderung zu erfüllen. Die Durchführung einer Ersatzexkursion bedarf der Zustimmung des Gastes.

Ersatzprogramm

Die NP-GmbH und die ÖBf AG behalten sich vor, bei widrigen Witterungsbedingungen Programme kurzfristig zu ändern oder abzusagen und den Gästen ein oder mehrere Ersatzprogramme anzubieten.

Haftung

Gegenüber Verbraucher/innen gem. § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG ist die Haftung der NP-GmbH und der ÖBf AG für leichte und grobe Fahrlässigkeit auf die Höhe des vertragstypischen Schadens, jedenfalls aber auf die Höhe des Teilnahmebetrages begrenzt. Für die leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten wird nicht gehaftet.

Für Unternehmen gem. § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG ist die Haftung der NP-GmbH und der ÖBf AG für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des typischen Schadens, jedenfalls aber auf die Höhe des Teilnahmebetrages begrenzt.

Die Haftung für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Im Falle von Schäden an Gegenständen bzw. dem Eigentum der NP-GmbH oder der ÖBf AG, haftet der jeweilige Verursacher, beziehungsweise die verantwortlichen Aufsichtspersonen.

Gültig ab Mai 2019.

Datenschutz

Die NP-GmbH und die ÖBf AG, als gemeinsam (mit dem Nationalpark Institut des Naturhistorischen Museums) Verantwortliche gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO), verarbeiten die Daten Ihrer Anmeldung zur Abwicklung des Vertrages mit Ihnen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Etwaige bekanntgegebene sensible Daten (insbesondere Gesundheitsdaten wie Behinderungen oder Allergien) werden anonymisiert verarbeitet und sind zur Vertragserfüllung notwendig.

Personenbezogene Daten, die zur ordnungsgemäßen Erstellung einer Rechnung erforderlich sind, werden den jeweiligen übergeordneten Organisationseinheiten zur Abwicklung des Vertrages weitergeleitet und dort für die Dauer der Aufbewahrungsfristen verarbeitet.

Sie können Ihre Rechte gem. Art 15-21 DSGVO per E-Mail an nationalpark@donauauen.at (Nationalpark Donau-Auen GmbH, Schlossplatz 1, 2304 Orth/Donau) geltend machen. Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte oder Interessen durch diese Verarbeitung berührt werden, können Sie gegen diese Verarbeitung Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde einlegen.

Fotos

Grundsätzlich wird im üblichen Ausmaß bei den meisten Exkursionen sowohl von den Teilnehmer/innen als auch den Mitarbeiter/innen fotografiert. Sofern Sie nicht fotografiert werden wollen, teilen Sie das spätestens bei Exkursionsantritt der/dem betreuenden Ranger/in ausdrücklich mit. Die Aufnahme von Fotografien durch andere Teilnehmer/innen kann durch den Veranstalter oder das Rangerteam nicht beeinflusst werden.

Sicherheitsbestimmung für Bootstouren gemäß § 6 Abs. 1 Schifffahrtsgesetz

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 6 Abs. 1 des Schifffahrtsgesetzes Mitglieder der diensthabenden Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend an der Führung eines Fahrzeugs beteiligt sind, insbesondere dann nicht als geistig und körperlich geeignet für derartige Tätigkeiten angesehen werden, wenn sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden; dies gilt jedenfalls ab einem Alkoholgehalt im Blut von 0,5 Promille. Ihre Mitwirkung an der Fortbewegung und Steuerung unserer Exkursionsboote nach Anleitung durch unsere geschulten Bootsführerinnen und Bootsführer ist für die sichere Durchführung der Bootstouren unbedingt erforderlich - wir behalten uns daher vor, Personen, die sich dem Anschein nach in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden oder aus sonstigen Gründen geistig oder körperlich nicht geeignet erscheinen, an der Führung eines Exkursionsbootes mitzuwirken, von der Teilnahme an unseren Bootstouren auszuschließen.

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