Zahlen, Daten, Fakten
Ein Flussauen-Nationalpark der Kategorie II, von der IUCN anerkannt, mit Anteilen in den Bundesländern Wien und Niederösterreich.
Derzeitige Gesamtfläche mehr als 9.600 Hektar, davon ca. 65% Auwald-, 15% Wiesen- und ca. 20% Wasserflächen.
Grundlegend
Der Nationalpark Donau-Auen in Österreich bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er liegt beidseits der Donau in den Bundesländern Wien und Niederösterreich. Beginnend in der Oberen Lobau im 22. Bezirk in Wien reicht der Nationalpark in Niederösterreich bis zur österreichischen Staatsgrenze zur Slowakei bei Bratislava.
Die hier noch frei fließende Donau ist auf ca. 36 km Fließstrecke die Lebensader des Nationalparks. Ihr dynamisches Wechselspiel mit Pegelschwankungen von bis zu 7 m gestaltet die Auen immer wieder neu. So schafft der Donaustrom Lebensräume für eine Vielzahl an Tieren und Pflanzen.
Mit der Gründung des Nationalpark Donau-Auen in im Jahr 1996 wurde dieses Juwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier kann sich die Natur seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten und von Gästen des Gebiets erlebt werden.
Bei einer Gesamtlänge des geschützten Augebiets von 38 Kilometern misst der Nationalpark an seiner breitesten Stelle kaum 4 Kilometer, denn Auen finden sich nur unmittelbar in Flussnähe. Im Norden liegt die weite Ebene des Marchfeldes und der Schutzdamm, errichtet im 19. Jhdt, durchzieht das Nationalparkgebiet. Im Süden wird die Grenze durch die Abbruchkante des Wiener Beckens gebildet.
Vor allem für die Wiener Bevölkerung ist das Gebiet der Lobau, heute Teil des Nationalpark Donau-Auen, ein traditioneller Naherholungsraum. Durch den Nationalpark führen der Weitwanderweg 07 sowie der Donauradweg - Österreichs Hauptradroute Nr 1, eingebettet in der internationalen EuroVelo 6, der von Passau kommt und über Hainburg nach Ungarn führt. Das Schutzgebiet kann frei zum Spazierengehen, Wandern, Radfahren etc. besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die Verhaltensregeln zu beachten: Wanderwege dürfen nicht verlassen werden, es gibt einige zum Radfahren freigegebene Routen sowie Gewässer, die mit nicht motorisierten Booten befahren werden dürfen.
Ein weit gefächertes Besucherprogramm mit geführten Wanderungen, Kanu- und Schlauchboottouren, Veranstaltungen etc. bietet weiters viele Möglichkeiten, den Nationalpark in Begleitung von Nationalpark-Rangerinnen und -Rangern gegen Kostenbeiträge zu erkunden und Wissenswertes zu erfahren.
Funktionen des Nationalparks
Ein "grünes Band" zwischen den Ballungsräumen Wien und Bratislava
Die größte zusammenhängende, ökologisch weitgehend intakte und naturnahe Aulandschaft dieser Art in Mitteleuropa
Geprägt von der fast freien Abflussdynamik der Donau, die hier noch den Charakter eines Gebirgsflusses hat
Ein Komplex von Ökosystemen, der gewaltige Vielfalt an Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten aufweist
Heimat und Refugium vieler gefährdeter Pflanzen- und Tierarten
Von eindrucksvoller landschaftlicher Schönheit
Natürlicher Rückhalteraum für Hochwässer
Garant hochwertiger Trinkwasserressourcen
"Grüne Lunge" und Klimaregulator der Region
Erholungsraum für Menschen
Vielfalt an Lebensräumen
Donaustrom
Alt- und Seitenarme, Tümpel - Gewässer verschiedenster Art
Schotterbänke an Inseln und Ufern
Flachufer mit Verlandungen und Übergängen vom Wasser zum Land
Steile Uferkanten
Auwald (Weiche und Harte Au) und Hangwald
Wiesen und Heißländen
Enorme Artenfülle
Rund 900 Arten höherer Pflanzen
39 Säugetier- und rund 100 Brutvogelarten, 8 Reptilien- und 13 Amphibienarten, 67 Fischarten
Reiche Fauna land- und wasserlebender Wirbelloser, darunter 2.480 nachgewiesene Insektenarten
Die vielfältigen Seitenarm- und Altgewässertypen im Nationalpark Donau-Auen sind Heimat für fast alle österreichischen aquatischen Wirbeltiere. Der Nationalpark Donau-Auen ist im Besonderen ein Hotspot der Artenvielfalt für Fische (74% aller in Österreich vorkommenden Arten) und Amphibien (67%)
Schutzbestimmungen
1978 Lobau: Lobauverordnung (Voll-, Teilnaturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet)
1978 Untere Lobau: Biosphärenreservat der UNESCO (aktuell nicht mehr gültig)
1979 Donau-March-Thaya-Auen: Landschaftsschutzgebiet
1983 Donau-March-Auen und Untere Lobau: Ramsarschutzgebiet
1996 Erklärung zum Nationalpark Donau-Auen
1997 Anerkennung als Nationalpark nach Kategorie II der IUCN (International Union for Conservation of Nature): Gebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird
2004 Nationalpark Donau-Auen (Wiener Teil): Natura 2000 Gebiet sowohl nach der Vogelschutz-Richtlinie als auch nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie
2007 Nationalpark Donau-Auen (Wiener Teil): Europaschutzgebiet
2007 Donau-Auen östlich von Wien (NÖ): Natura 2000 Gebiet / Europaschutzgebiet nach der Vogelschutz-Richtlinie
2011 Donau-Auen östlich von Wien (NÖ): Natura 2000 Gebiet / Europaschutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie
Aufgaben und Ziele
Auszugsweise aus der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG ("Nationalparkgesetz"):
Arbeit nach den Kriterien der IUCN unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung
Förderung und Erhaltung dieses Gebietes als naturnahes und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung
Bewahrung der für dieses Gebiet repräsentativen Landschaftstypen sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume
Wahrnehmung der Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes zu Zwecken der Bildung und Erholung, Wissenschaft und Forschung
Sicherung des Grundwasservorkommens in den Donau-Auen östlich von Wien
Nach internationalen Kriterien dient ein Nationalpark:
der Erhaltung der ökologischen Unversehrtheit von Ökosystemen für künftige Generationen
dem Ausschluss von Nutzungen und Inanspruchnahmen, die den Zielen der Ausweisung abträglich sind
der Ermöglichung von geistig-seelischen Erfahrungen sowie der Schaffung von Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangeboten für Gäste auf umwelt- und kulturverträgliche Art
Zonierung des Nationalpark Donau-Auen
Naturzone
keine wirtschaftlichen Nutzungen
keine Eingriffe in die Natur, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
vorübergehende Managementmaßnahmen zur Förderung natürlicher Entwicklungen
Naturzone mit Managementmaßnahmen
keine Eingriffe, außer Maßnahmen im Dienste der Naturschutzziele (z.B. Wiesenmahd)
Außenzone
Sonderbereiche (z.B. Wasserstraße, Äcker, Hochwasserschutzdamm)
Fremdenverkehrs- und Verwaltungsbereich