Wandernde Gäste auf einer Wiese

Verhalten

Wenn Sie den Nationalpark nicht im Rahmen einer geführten Tour, sondern selbst erkunden möchten, sind dafür keine Gebühren zu entrichten. Das Gebiet ist für private Zwecke auf allen markierten Routen frei zugänglich, einige Gewässer sind zur Befahrung mit nicht motorisierten Booten freigegeben.

Der Nationalpark Donau-Auen schützt eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt und bietet den Gästen eindrucksvolle Naturerlebnisse. Beides kann jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln erreicht werden, über die wir Sie hier informieren. Beachten Sie bitte, dass diese der Freizeitnutzung zugrundeliegenden Regelungen durch gesetzliche Bestimmungen gedeckt sind. Deren Kontrolle erfolgt durch die Organe der Aufsicht der Nationalpark Donau-Auen GmbH und der Nationalpark-Forstverwaltungen.

Über diese Regeln hinaus ersuchen wir alle Besucherinnen und Besucher, generell Lärm im geschützten Augebiet, im Wald und auf den Gewässern zu vermeiden, aus Rücksicht auf Wildtiere und Erholungssuchende. Mit Einbruch der Dunkelheit stellen Sie bitte die Freizeitaktivitäten im Gebiet einzustellen und warten Sie morgens den Tagesanbruch ab, bevor Sie den Nationalpark Donau-Auen aufsuchen. Dies dient im Besonderen der Wahrung von Bedürfnissen der dämmerungs- und nachtaktiven Tiere.

Vorsicht ist für Individualgäste bei rasch ansteigenden Wasserständen der Donau sowie im Hochwasserfall geboten. Meiden Sie Bereiche, in denen Sie von Hochwasser eingeschlossen werden können! Informieren Sie sich vor Ihrer Wanderung unter Tel. 02163/3370 oder beim Online Pegel über die Wasserstände und Prognosen. Die Mitnahme eines Mobiltelefons kann in Notsituationen hilfreich sein.

Weiters gilt zu beachten: Bei Ereignissen höherer Gewalt wie Starkwind und Sturm besteht durch mögliches Umstürzen von Bäumen oder Herabfallen von Ästen für Besucherinnen und Besucher Lebensgefahr! Erkundigen Sie sich über die aktuelle Wetterprognose, bevor Sie das Nationalparkgebiet aufsuchen.

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Einige Gäste gehen im Nationalpark Donau-Auen auch ihrer Film- und Fotografiepassion nach - Hinweis an alle Hobbyfotografen und -filmer: Beachten auch Sie stets das für alle Gäste bindend geltende Wegegebot und die Naturschutzbestimmungen.

Die Abhaltung von Profishootings, Dreharbeiten oder Workshops im Gebiet ohne vorherige Genehmigung durch die Naturschutzbehörden bzw. ausdrückliche Beauftragung seitens der Nationalaprk Donau-Auen GmbH oder der Grundeigentümer - auf dem Großteil der Flächen sind dies Stadt Wien – Klima, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb bzw. Österreichische Bundesforste - ist nicht gestattet. Beachten Sie betreffend ÖBf Flächen im Falle einer Genehmigung auch die geltenden Tarife für kommerzielle Nutzung in Film & Fotografie.

Desgleichen ist es untersagt, sonstige organisierte und/oder kommerzielle Veranstaltungen ohne vorherige Genehmigung, Beauftragung oder Kooperation auf den Nationalparkflächen abzuhalten. Bitte treten Sie rechtzeitig mit der Nationalparkverwaltung in Kontakt. Für weitere Informationen wenden Sie sich an: Tel. 02212/3555, schlossorth@donauauen.at


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